Der rechtliche Rahmen: Das Gesetzesdekret Nr. 231/2001 mit den “Vorschriften über die verwaltungsrechtliche Haftung von juristischen Personen, Gesellschaften und Vereinigungen, einschließlich derer ohne Rechtspersönlichkeit”, hat in unser Rechtssystem die verwaltungsrechtliche Haftung der Entitäten für Straftaten eingeführt, die in ihrem Interesse oder zu ihrem Vorteil von Personen begangen werden, die eine Spitzenposition in der Struktur der Entität innehaben oder die der Leitung und Aufsicht anderer unterstehen.
Dies ist das Hauptelement für ein ganzheitliches Compliance-System, durch das der Wert für die Organisation durch einen strukturierten und bewussten Markteintritt garantiert werden kann. Wir sind in der Lage, den gesamten Prozess der Realisierung und Implementierung des organisatorischen Modells von Management und Kontrolle zu steuern, indem wir ein System entwickeln, das an die Besonderheiten der Geschäftsrealität des Kunden angepasst ist. Unsere Schlüsselwörter:
Nachstehend finden Sie eine vollständige Liste unserer Benutzer:
Private Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit;
Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
Partnerschaft;
Vereinigungen oder Stiftungen;
Ausschüsse oder private Institutionen;
Genossenschaften;
Gegenseitigkeitsversicherer und Bankenstiftungen;
Gesellschaft unter Fachleuten;
öffentliche Wirtschaftseinheiten;
Gemischte und öffentliche Unternehmen;
Abschlussprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Wenn Sie unseren Newsletter abonnieren, erhalten Sie wichtige Updates für Ihr Unternehmen und schaffen einen ständigen roten Faden mit uns bei Renorm.