Die EU-Richtlinie 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 (sog. Anti-Geldwäscherichtlinie) ist in einem komplexen System von Quellen auf internationaler, EU- und nationaler Ebene enthalten. Die Gemeinschaftsvorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung haben im Laufe der Zeit die Entwicklung der internationalen Grundsätze mit dem Ziel umgesetzt, ein harmonisiertes Regelungsumfeld zwischen den Mitgliedstaaten zu schaffen. Damit wurde der Grundstein für ein neues Präventionsmodell gelegt, das den Schutz vor Wirtschaftskriminalität stärken wird.
Es gibt viele Menschen, die aufgerufen sind, sich für die Verhinderung des Risikos der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung einzusetzen, und die Verpflichtungen, die sich aus der Gesetzgebung ergeben, können alles andere als einfach sein, da sie einen erheblichen organisatorischen Aufwand von Seiten des Fachmanns erfordern. Bei Renorm vereinfachen wir diese Bemühungen durch strukturierte Beratung, spezialisierte Fachleute und umfangreiche Erfahrung auf diesem Gebiet. Hier finden Sie eine Liste der Themen, an die sich die Richtlinie richtet:
Banken und Finanzintermediäre (z.B. Banken, Poste Italiane, Sim und Sgr);
Andere Finanzakteure (z.B. Treuhandgesellschaften und Kreditmakler);
Abschlussprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften;
Fachleute (Einzelpersonen, assoziierte oder Unternehmen). Darunter zum Beispiel: Buchhalter, Wirtschaftsprüfer, Arbeitsberater;
Jede andere Person, die die Dienstleistungen von Experten, Beratern und anderen Personen erbringt, die in professioneller Weise, auch in Bezug auf ihre Gesellschafter oder Mitglieder, Buchführungs- und Steuertätigkeiten ausüben (einschließlich Berufsverbände / von Unternehmern und Händlern / CAF und Mä-zenatentum);
Notare und Rechtsanwälte, wenn sie im Namen oder im Auftrag ihrer Mandanten mitwirken an: der Übertragung von dinglichen Rechten an Immobilien oder wirtschaftlichen Tätigkeiten und/oder der Verwaltung von Geld, Finanzinstrumenten oder anderen Vermögenswerten in irgendeiner Eigenschaft, der Eröffnung oder Verwaltung von Bankkonten, Depotbüchern und Wertpapierkonten, der Organisation von Beiträgen, die für die Gründung, Leitung oder Verwaltung von Gesellschaften, Organen, Trusts oder Ãhnlichen juristischen Personen erforderlich sind.;
Andere nichtfinanzielle Akteure, einschließlich der folgenden: Handel mit Antiquitäten, Auktionshäuser, Kunstgalerien, professionelle Goldhändler, Immobilienmakler, Zivilmakler, außergerichtliche Eintreibung von Schulden für Dritte, Verwahrung und Transport von Bargeld, Wertpapieren oder Wertgegenständen durch Sicherheitsbeamte, Anbieter von Glücksspieldienstleistungen.
Banken und Finanzintermediäre (z.B. Banken, Poste Italiane, Sim und Sgr);
Andere Finanzakteure (z.B. Treuhandgesellschaften und Kreditmakler);
Abschlussprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften;
Fachleute (Einzelpersonen, assoziierte oder Unternehmen). Darunter zum Beispiel: Buchhalter, Wirtschaftsprüfer, Arbeitsberater;
Jede andere Person, die die Dienstleistungen von Experten, Beratern und anderen Personen erbringt, die in professioneller Weise, auch in Bezug auf ihre Gesellschafter oder Mitglieder, Buchführungs- und Steuertätigkeiten ausüben (einschließlich Berufsverbände / von Unternehmern und Händlern / CAF und Mä-zenatentum);
Notare und Rechtsanwälte, wenn sie im Namen oder im Auftrag ihrer Mandanten mitwirken an: der Übertragung von dinglichen Rechten an Immobilien oder wirtschaftlichen Tätigkeiten und/oder der Verwaltung von Geld, Finanzinstrumenten oder anderen Vermögenswerten in irgendeiner Eigenschaft, der Eröffnung oder Verwaltung von Bankkonten, Depotbüchern und Wertpapierkonten, der Organisation von Beiträgen, die für die Gründung, Leitung oder Verwaltung von Gesellschaften, Organen, Trusts oder Ãhnlichen juristischen Personen erforderlich sind;
Andere nichtfinanzielle Akteure, einschließlich der folgenden: Handel mit Antiquitäten, Auktionshäuser, Kunstgalerien, professionelle Goldhändler, Immobilienmakler, Zivilmakler, außergerichtliche Eintreibung von Schulden für Dritte, Verwahrung und Transport von Bargeld, Wertpapieren oder Wertgegenständen durch Sicherheitsbeamte, Anbieter von Glücksspieldienstleistungen.
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