Mit der Bestimmung der Datenschutzbehörde (Nr. 11 vom 11. Januar 2024) wird die Verpflichtung für alle medizinischen Fachkräfte deutlich, die personenbezogenen Daten der Patienten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten. Medikamentenverordnungen, Facharztbesuche und ärztliche Bescheinigungen müssen nach dem Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit behandelt werden: Darüber hinaus müssen die Ärzte nachweisen können, dass sie eine angemessene Sicherheit für persönliche und sensible Daten gewährleisten.
Schützen Sie die Daten Ihrer Patienten noch heute! Wenden Sie sich an ReNorm, um die vollständige Einhaltung der medizinischen Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten. Wir sind hier, um Sie bei jedem Schritt des Weges zu begleiten.
Die Datenschutzbehörde bestrafte einen Allgemeinmediziner, weil er “die Rezepte für seine Patienten in einem Behälter an der Außenwand der Arztpraxis aufbewahrte, ohne sie auch nur mit verschlossenen Umschlägen zu schützen. Auf diese Weise konnte jeder das Behältnis öffnen und den Inhalt der Rezepte erfahren. Aus diesem Grund verhängte die Datenschutzbehörde eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro gegen den Arzt.
Da wir es mit Gesundheitsdaten und damit mit sensiblen Daten zu tun haben, führt ein Verstoß gegen Artikel 5 und insbesondere Artikel 9 Absatz 1 DSGVO zu einer schwereren Strafe (bis zu 20 Mio. EUR). Wir helfen Ihnen, kostspielige Strafen zu vermeiden, indem wir die vollständige Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherstellen. Kontaktieren Sie uns!
Die Besonderheit der Verarbeitung von Gesundheitsdaten liegt in der sensiblen und hoch geschützten Natur dieser Informationen. ReNorm weist alle Fachleute darauf hin, dass es eine Reihe wichtiger Punkte für die im Rahmen ihrer Tätigkeit durchgeführte Verarbeitung gibt: wie die Berücksichtigung aller von ihnen durchgeführten Gesundheitsdatenverarbeitungen im Hinblick auf die Rechenschaftspflicht. Zu beachten sind auch dokumentarische Aspekte im Zusammenhang mit der Umsetzung des Organisationsmodells Datenschutz, wobei alle Behandlungen in das Behandlungsregister des Inhabers eingetragen werden müssen, sowie die Verarbeitung spezieller Daten, die die Durchführung von Folgenabschätzungen (DPIA) erfordern kann, sowie Informationspflichten ” Datenschutzerklärung Art.13/14 GDPR” oder Anträge auf Zustimmung.
Periodische Audits.Prüfung der Instandhaltung und Konformität der vorbereiteten Anlage
Enforcement. Unterstützung von Hausärzten oder Angehörigen der Gesundheitsberufe bei Abklärungen und Inspektionen durch die Aufsichtsbehörde
Dokumentarisches Update. Erstellung, Bearbeitung und Aktualisierung der Datenschutzdokumentation
Unterstützung und Vorbereitung von Ad-hoc-Verfahren.Persönliche oder Online-Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Probleme und bei der Erstellung von Plänen für die Aufbewahrung oder Beseitigung
Entwicklung neuer Projekte. Privacy by Design, Privacy by Default, Accountability.
Schulung (auch online). Wir bieten (auf Anfrage) Online-Schulungen über unsere ReNorm FAD (Continuing Education Platform) an